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Habitat-Sicherung für die Wärme liebenden FFH-Anhangsart Thymian-Ameisenbläuling - Arion I (2020- 2021)

Was wollen wir mit dem Projekt erreichen?

Der Thymian-Ameisenbläuling gehört zu den Arten, die gemäß der Natura 2000-Richtlinie unter Schutz stehen. Die Art wird im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie genannt. Das bedeutet, dass sie auch außerhalb der FFH-Gebiete streng geschützt ist.

Das "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) - Projekt hat das Ziel, den Lebensraum (Habitat), v.a. Halbtrockenrasen und ihre Varietäten der Wärme liebenden FFH-Anhangsart Thymian-Ameisenbläuling (Maculinea arion) durch Pflegemaßnahmen wiederherzustellen und somit den Habitatverbund dieser Art zu verbessern. Es handelt sich dabei vor allem um Entbuschungsmaßnahmen und Gehölzentnahmen.

Durch Wiederherstellung und Nutzungsaufnahme von aktuell unternutzten Habitatflächen wird ein Beitrag zur Verbesserung des Erhaltungszustandes für diese FFH-Anhangsart geleistet. Dies trägt zur Stabilisierung der Vorkommen bei, da Metapopulationsprozesse möglich sind, welche Populationen dauerhaft stabilisieren.

Bei Metapopulationsprozessen ist die Wiederbesiedlung nach Aussterbeereignissen von Teilpopulationen durch Individuen benachbarter Teilpopulationen möglich. Damit dieser Individuenaustausch stattfinden kann, sind verbindende Trittsteinbiotope (Splitterflächen) notwendig.

Laut Grupp (2009) hat M. arion eine vergleichsweise geringe Ausbreitungsfähigkeit (ca. 350 m), Einzelindividuen wandern bis zu 1.800 m. Dies unterstreicht die Bedeutung von Trittsteinbiotopen, um ein stabiles Vorkommen zu fördern und den Erhaltungszustand zu verbessern.

Ausgangslage

Im Gebiet der Natura 2000-Station „Rhön“ findet sich ein Netz von Alt-Nachweisen der FFH-Art Thymian-Ameisenbläuling. Die Lebensräume dieser Art sind in vielen Bereichen unternutzt und befinden sich häufig in einem schlechten Pflegezustand. Dies hat einen negativen Einfluss auf ihren Natura 2000 - Erhaltungszustand (EHZ). Der EHZ des Thymian-Ameisenbläulings (Maculinea arion) ist in Thüringen ungünstig-unzureichend.

Was braucht der Thymian-Ameisenbläuling?

  • enge Bindung an kurzrasige, beweidete Magerrasen

  • Im Hochsommer (Juli/ August) ein ausreichendes Angebot an Nektarpflanzen

  • genügend blühende Exemplare von Thymian- und Dostpflanzen, um die Eiablage in den Blütenköpfen zu gewährleisten

  • Die Habitatansprüche der Wirtsameise (Myrmica sabuleti) müssen bei den Schutzmaßnahmen ebenfalls berücksichtigt werden (Bodentemperatur ca. 21°C (enger Toleranzbereich)

Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

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