Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, in der Gemarkung Herpf, existiert der geschützte Landschaftsbestandteil „Mehlweiß“. In diesem reichlich 6,5 ha großen Biotop befinden sich vor allem Kalkflachmoore. Neben einer großen Anzahl von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten, darunter zahlreiche Schmetterlingsarten wie dem seltenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, ist auch der Lebensraumtyp „Kalkflachmoor“ selbst von großer Bedeutung.
Weiterhin hat die Fläche durch ihre Lage eine besondere Bedeutung hinsichtlich ihrer Biotopverbundfunktion.
Die Fläche in Mehlweiß wird seit ca. 30 Jahren vom Landschaftspflegeverband „Thüringer Rhön“ betreut. Mit zahlreichen Partnern, wie der Lebenshilfe Meiningen, dem Forstamt Kaltennordheim und über viele Projekte ist es gelungen, den guten Zustand der Fläche durch aufwendige Pflegemahd in Handarbeit aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der Maßnahmen der letzten fünf Jahre konnten mit erheblichem Aufwand auch erste Erfolge dabei verzeichnet werden, mehr Wasser in der Fläche zu halten – gerade heute in Zeiten mit großen Wasserdefiziten umso wichtiger. In einem geplanten Projekt bis 2027 soll dies fortgeführt werden. Leider sind solche Erfolge nicht vor Übergriffen geschützt. So kam es, dass in den vergangenen Wochen zwei Mal das Biotop von einem viel zu schweren Traktor unrechtmäßig befahren und teilweise sogar unsachgemäß gemäht wurde.
„Die Folgen sind weitreichend. Das Gewicht und die Fahrtrichtung des Traktors führten dazu, dass das Gebiet wieder stark entwässert. Die Grasnarbe an den gemähten Stellen wurde schwer verletzt. Die mögliche Rettung der wertvollen Fläche wird kosten- und arbeitsintensiv sein, die Regenerierung vom Schaden wird möglicherweise Jahrzehnte dauern. Leider fangen wir jetzt wieder ganz von vorne an. Ob eine Behebung der immensen Schäden überhaupt möglich ist, ist ungewiss, denn der Boden ist nun stark verdichtet, das ist nicht oder nur sehr schwer rückgängig zu machen“, so Julia Gombert vom Landschaftspflegeverband „Thüringer Rhön“ e.V..
Die betreffenden Behörden wurden eingeschaltet, der Ausgang ist noch offen.
Hintergrund:
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein Teil der Landschaft, der u.a. aufgrund seiner Bedeutung „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“ und seiner Bedeutung „als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ eines besonderen und rechtsverbindlichen Schutzes bedarf (§ 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz [BNatSchG]). Handlungen, die diese Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern, sind verboten (§ 29 Abs. 2 BNatSchG).
Der Lebensraumtyp „kalkreiche Niedermoore“ ist gemäß Gefährdungsgrad der Roten Liste „von vollständiger Vernichtung bedroht“. Die Regenerierbarkeit wird als kaum machbar eingestuft.
Beeinflussende Faktoren sind dabei generell u.a. Sukzession, Düngung, inadäquate bzw. zu intensive Nutzung sowie eine Veränderung der hydrogeologischen Verhältnisse.
Um dem negativen Trend entgegenzuwirken und diese seltenen Lebensräume zu schützen und zu fördern, wird eine extensive Bewirtschaftung und das Erhalten bzw. Wiederherstellen eines nass-feuchten Bodens empfohlen.